Wann gelte ich als zahnärztlicher Notfall?
Keine Frage, Zahnschmerzen sind höchst unangenehm, und manchmal treten sie zu den unpassendsten Zeitpunkten auf – zum Beispiel abends, wenn die Zahnarztpraxen bereits geschlossen haben, oder am Wochenende. Dann stellt sich die Frage: Was tun? Und ab wann sind Beschwerden oder Probleme als zahnärztlicher Notfall einzustufen?
Leichte bis mittlere Zahnschmerzen sind definitiv kein Notfall. Auch stärkere Schmerzen, die sich mit der Einnahme eines freiverkäuflichen Schmerzmittels wie Ibuprofen oder Paracetamol in der angegeben Dosierung eindämmen lassen, gelten nicht als Notfall, solange sie nicht mit Fieber einhergehen.
Helfen jedoch ein Schmerzmittel und das Kühlen des entsprechenden Bereichs gar nicht, können Zahnschmerzen durchaus ein Notfall sein. Auch wenn die Ursache plötzlich und unerwartet auftrat oder die Situation (z.B. bei einer akuten und schweren Entzündungssymptomatik) gefährlich werden kann, liegt ein zahnärztlicher Notfall vor.
Die folgende Übersicht soll Ihnen helfen, die Situation besser einzuschätzen:
Beispiele für einen zahnärztlichen Notfall
- wenn nach einem zahnärztlichen operativen Eingriff die Naht aufgeht und/oder starke Blutungen auftreten
- Schmerzen bzw. Beschwerden, die von Fieber begleitet werden
- starke Schwellungen, die z.B. das Öffnen und Schließen des Mundes beeinträchtigen
Zahnärztliche Probleme, die keine Notfallbehandlung erfordern
- nach dem Ziehen eines Zahns blutet die Wunde noch etwas oder schmerzt leicht – üben Sie mit einer Kompresse für einige Zeit Druck aus, kühlen Sie die Stelle von außen und nehmen Sie die Schmerzmittel, die der Zahnarzt Ihnen verordnet oder empfohlen hat
- Ihr Zahnfleisch ist leicht entzündet und/oder blutet beim Zähneputzen – das kann bis zu den regulären Sprechzeiten warten
- ist nur ein kleines Stück Füllung herausgefallen oder eine Ecke vom Zahn abgebrochen, der Zahn ist aber noch stabil, so ist dies kein Notfall
- Sie haben Zahnschmerzen, diese lassen sich aber mit freiverkäuflichen Schmerzmitteln in der empfohlenen Dosierung so weit eindämmen, dass Sie Ihrem Alltag nachgehen bzw. schlafen können – auch das ist in der Regel kein Notfall, so lange keine Zeichen einer Entzündung (wie Fieber, übermäßige Schwellung oder Fistelbildung) vorliegen
Zahnärztliche Probleme, die tagsüber im Notdienst behandelt werden können
- Herausgefallene Kronen und Provisorien sollten zeitnah wieder eingesetzt werden – sie sind jedoch kein echter “Notfall” und damit kein Fall für den nächtlichen Notdienst unter der Woche oder am Wochenende
- Sollte am Wochenende eine Krone oder ein Provisorium herausfallen, können Sie sich tagsüber an die Notfallpraxis in Ihrer Nähe wenden und telefonisch einen Termin erfragen
Öffnungszeiten:
Mo–Do. 8:00–18:00,
Fr. 8:00–14:00
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Termin telefonisch vereinbaren
Tel. +49 06155 64404
Brahmsstraße 31, 64347 Griesheim
Wer ist im zahnärztlichen Notfall mein Ansprechpartner?
Wenn bei Ihnen ein zahnärztlicher Notfall vorliegt, sollten Sie natürlich schnell Hilfe suchen. Bitte wählen Sie aber nicht die 112, denn die ist nicht für zahnärztliche Notfälle zuständig. Hier finden Sie im Notfall Hilfe:
Innerhalb der regulären Sprechzeiten wenden Sie sich an Ihren behandelnden Zahnarzt, der Sie kurzfristig in die Praxis bitten und Ihnen schnell helfen kann.
Außerhalb der Sprechzeiten, am Wochenende und an Feiertagen wenden Sie sich bitte an eine diensthabende Notfall-Praxis – welche das ist, erfahren Sie hier: Website Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Übrigens: Die Notfall-Behandlung in den diensthabenden Notfall-Praxen ist für Kassenpatienten kostenlos, sofern sie ihre Versichertenkarte vorlegen.
Wie erhalte ich einen Termin beim Notdienst?
Über eine telefonische Voranmeldung bei der zahnärztlichen Notfallpraxis erhalten Sie eine Auskunft, wann Sie kurzfristig zu einer Untersuchung kommen können. Der behandelnde Zahnarzt wird dann einschätzen, ob es sich bei Ihnen tatsächlich um einen zahnärztlichen Notfall handelt. Sollte eine sofortige Behandlung nötig sein, kann der Zahnarzt sie vor Ort direkt durchführen.
Je nach Symptomatik kann es aber auch sinnvoller sein, Beschwerden zunächst einzudämmen und die eigentliche Behandlung dem eigenen Zahnarzt zu überlassen. Bei Zahnschmerzen ohne Anzeichen einer Entzündung z.B. ist es besser, den Zahn erst nach eingehender Untersuchung, geplant und mit zahnmedizinischer Assistenz in der Praxis durchzuführen, die der Patient normalerweise aufsucht.
Der Notdienst wird also abwägen, was sinnvoll ist, und Sie gegebenenfalls mit Schmerzmitteln nach Hause schicken. Grundsätzlich ist der zahnärztliche Notdienst nur dazu verpflichtet, akute Gefahren abzuwenden bzw. eine Verschlechterung Ihres Zustands zu verhindern.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass es bei Notfallpraxen je nach Patientenaufkommen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die anwesenden Zahnärzte geben Ihr Bestes, um alle zeitnah zu behandeln. Je nachdem, wie dringlich ein Notfall ist (zum Beispiel ein ausgeschlagener Zahn), kann dabei übrigens nicht immer die Reihenfolge des Erscheinens in der Notfallpraxis eingehalten werden.